Wir schreiben das Tragen geeigneter Sicherheitskleidung wie geprüfter Helm und – bei Benutzung der Gelände/Vielseitigkeitsstrecke – auch eines geprüften Bodyprotectors vor.
Beim Einzug sind ein fachtierärztliches Gesundheitszeugnis und die ebensolche Bestätigung der Seuchenfreiheit des alten Heimatstalls, zusammen mit dem Equidenpass vorzulegen: Es muss aktiver Impfschutz gegen Herpes und Influenza bestehen. Der Impfschutz ist aufrechtzuerhalten und wird jährlich überprüft (Vorlage Equidenpass). Vierteljährlich besteht Entwurmungspflicht für alle Pferde: Entwurmt wird gemäß dem Ergebnis von Kotproben. Die Organisation ist von den Pferdebesitzer selbst zu übernehmen. Es erfolgt eine Überprüfung durch uns, einmal jährlich, anhand kurzer Bestätigung des behandelnden Tierarztes. Pferdehaftpflichtversicherung: Der bestehende Versicherungsschutz muss ebenfalls einmal jährlich nachgewiesen werden.